Fortsetzung mit neuen Richtlinien
Das Umweltministerium hat am Mittwoch, 7. Juli 2010, die Aufhebung der Haushaltssperre des MAP bekannt gegeben. Außerdem wird das Programm mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Diese gilt bis Ende 2011. Ab sofort können wieder Förderanträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA gestellt werden - allerdings ausschließlich nach der neuen Förderrichtlinie.
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge werden jetzt bearbeitet und erhalten bei positivem Bescheid die volle Förderung nach den alten Konditionen. Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich und erforderlich. Die dafür notwendigen Formulare und Informationen finden Sie beim BAFA.
Alternativen zum MAP
Für den Erwerb und die Installation einer Wärmepumpe gelten über das MAP hinaus vorhandene lokale Förderprogramme, die beispielsweise von Energieversorgungsunternehmen, Städten, Gemeinden oder Landkreisen angeboten werden. Auch zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind weiterhin möglich.





