Das Umweltministerium hat die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms zur Förderung von Wärmepumpen jetzt weiter verbessert.
Die Mindestfördersätze wurden erhöht und weitere Kombinationsboni hinzugefügt.
Weiterhin werden nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Wohngebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen.
Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Anlagen, die den aktuellen Förderbedingungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterliegen. Förderfähige Wärmepumpen sind in der Liste vom Bundesamt aufgeführt (BAFA-Liste).
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Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Wohngebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Förderfähige Wärmepumpen müssen neben den Anforderungen an die Jahresarbeitszahl auch Anforderungen an die Mindestleistungszahl, den sogenannten COP-Wert, erfüllen:
Wärmepumpe |
Jahresarbeitszahl |
|---|---|
Luft|Wasser |
3,5 bei Wohngebäuden |
Sole|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung |
Wasser|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung |
Wärmepumpe |
COP-Wert |
|---|---|
Luft|Wasser |
3,1 (im Betriebspunkt A2/W35) |
Sole|Wasser |
4,3 (im Betriebspunkt B0/W35) |
Wasser|Wasser |
5,1 (im Betriebspunkt W10/W35) |
Alle Leistungszahlen der Pumpen müssen von einem unabhängigen Prüfinstitut überprüft und entsprechend zertifiziert werden.
Maßgeblich für eine Förderung ist die Nennung der entsprechenden Wärmepumpe in der BAFA-Liste von Wärmepumpen mit Prüfzertifikat.
Wärmepumpe |
Leistung |
Förderhöhe |
|---|---|---|
Luft|Wasser |
bis 20 kW |
1.300 € |
Sole|Wasser |
bis 10 kW |
2.800 € |
Wasser|Wasser |
bis 10 kW |
2.800 € |
+ Pufferspeicher |
min. 30 l/kW |
500 € |
Weitere Fördermöglichkeit für Wärmepumpe und Solarthermie
Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Solaranlage können Sie jetzt eine zusätzliche Kombinations- oder Bonusförderung in Anspruch nehmen:
Kombinationsbonus Solar
Für einen Solarkollektor zur Heizungsunterstützung bekommt man zusätzlich zur Basisförderung ebenfalls einen Kombibonus in Verbindung mit einer Wärmepumpe. Dieser beträgt seit dem 01.01.2012 eine Höhe von 500 Euro. Um die Basisförderung für Solarkollektoranlagen zu bekommen, ist eine Mindestgröße von 9 m² Kollektorfläche notwendig. Im Rahmen der Basisförderung werden nur Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung gefördert.
Neu ist eine Bonusförderung, wenn eine Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage für nur die thermische Brauchwasserunterstützung kombiniert wird. Diese Bonusförderung beträgt ebenfalls 500 € und ist an keine Mindestkollektorfläche gebunden.
Pufferbonus
Der Einsatz eines Heizungspufferspeichers bringt einen sog. Pufferbonus von 500€ wenn die Summe aus Puffergröße und Warmwasserspeicher über 30 Liter je kW Heizleistung beträgt.
Effizienzbonus
Werden förderfähige Solaranlagen oder Wärmepumpen in ein sehr gut gedämmtes Wohngebäude installiert, kann zusätzlich zu der jeweiligen Basisförderung noch ein zusätzlicher Effizienzbonus gewährt werden. Dieser entspricht 50 % der jeweiligen Basisförderung. Dieser Bonus wird bei Nichtwohngebäuden nicht gewährt.