Das Umweltministerium hat im März 2011 das neue Marktanreizprogramm bekannt gegeben und in Kraft gesetzt. Neue Förderrichtlinien vereinfachen das Programm und weiten die Wärmepumpen-Förderung aus. Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Neu ist die Umstellung der Förderung auf Nennwärmeleistung in kW als Bemessungsgröße (errichtete installierte Nennwärmeleistung je Wärmepumpenanlage am Normpunkt) und nicht mehr auf m² Wohn- oder Nutzfläche.
Wärmepumpe |
Jahresarbeitszahl |
|---|---|
Luft|Wasser |
3,5 bei Wohngebäuden (Heizung und Warmwasserbereitung) |
Sole|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
Wasser|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
Wärmepumpe |
Leistung |
Förderhöhe |
|---|---|---|
Luft|Wasser |
bis 20 kW |
900 € |
Sole|Wasser |
bis 20 kW |
2.400 € |
Wasser|Wasser |
bis 20 kW |
400 € |
Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe mit einer Solaranlage können Sie zusätzlich den Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 2011 eine Höhe von 600 Euro und ab dem 01.01.2012 stehen 500 € zusätzliche Förderung zur Verfügung.
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