Das Umweltministerium setzt auch im Jahr 2012 das Marktanreizprogramm zur Förderung von Wärmepumpen fort. Es werden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Wohngebäuden gefördert, die bereits über ein Heizungssystem verfügen. Der Neubau bleibt von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Förderfähige Wärmepumpen müssen neben den Anforderungen an die Jahresarbeitszahl nun auch Anforderungen an die Mindestleistungszahl, den sogenannten COP-Wert, erfüllen:
Wärmepumpe |
Jahresarbeitszahl |
|---|---|
Luft|Wasser |
3,5 bei Wohngebäuden (Heizung und Warmwasserbereitung) |
Erdreich|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
Grundwasser|Wasser |
3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden) |
Wärmepumpe |
COP-Wert |
|---|---|
Luft|Wasser |
3,1 (im Betriebspunkt A2/W35) |
Erdreich|Wasser |
4,3 (im Betriebspunkt B0/W35) |
Grundwasser|Wasser |
5,1 (im Betriebspunkt W10/W35) |
Wärmepumpe |
Leistung |
Förderhöhe |
|---|---|---|
Luft|Wasser |
bis 20 kW |
900 € |
Erdreich|Wasser |
bis 20 kW |
2.400 € |
Grundwasser|Wasser |
bis 20 kW |
2.400 € |
Entscheiden Sie sich für den Einsatz einer Wärmepumpe mit einer Solaranlage können Sie zusätzlich den Kombinationsbonus in Anspruch nehmen. Dieser beträgt seit dem 01.01.2012 eine Höhe von 500 Euro.
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